Osteopathiepraxis Hahn

Platz für Ihren Slogan


Die Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen nur teilweise enthalten. In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn der ersten osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären.

Ärzte und Heilpraktiker rechnen die osteopathischen Leistungen nach den eigenen berufsständischen Gebührenverordnungen ab.

Für eine Therapiesitzung mit Anamnese (Vorgespräch), Untersuchung und Behandlung erlaube ich mir, Selbstzahlern und gesetzlich Versicherten, für ca. eine Zeitstunde € 85,00 und für eine halbe Stunde € 45,00 zu berechnen.