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Die Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen nur teilweise enthalten. In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn der ersten osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kosten-übernahme zu klären.

Ärzte und Heilpraktiker rechnen die osteopathischen Leistungen nach den eigenen berufs-ständischen Gebührenverordnungen ab.

Für eine Therapiesitzung mit Anamnese (Vorgespräch), Untersuchung und Behandlung erlaube ich mir, Selbstzahlern und gesetzlich Versicherten, für ca.eine Stunde € 80,00 und für eine halbe Stunde € 45,00 zu berechnen.